KäuferKreis

Kooperationsprogramm für Makler

Haben Sie kaufwillige Käufer — und für die kein passendes Objekt?

Sie haben qualifizierte Käufer beraten, Finanzierung durchgesprochen, Vertrauen aufgebaut — und dann finden Sie einfach nicht das passende Objekt. Bisher wandern diese Käufer ab. Wir haben die Lösung: ein Portal mit Immobilienangeboten, die öffentlich nicht inseriert sind — Off-Market-Objekte anderer Makler und Eigentümer aus dem Rhein-Ruhr-Raum.* Wir verbinden beide Seiten.

Ihr Kunde bleibt Ihnen dauerhaft zugerechnet — mit Live-Status im Partnerbereich. Bis zu 70 % unserer Courtage gehen an Sie — Ihr Kunde zahlt denselben fairen Tarif wie jeder unserer Kunden. Rahmenvertrag + Einzelabrede je Kunde · § 34c-Nachweis vorausgesetzt · DSGVO-konform.

  • Rahmenvertrag + digitale Einzelabrede je Kunde
  • Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde — dauerhaft
  • DSGVO-sicher: Kunde registriert sich selbst über Ihren Link

Warum Kooperationspartner werden

Drei Argumente, die Sie sonst nirgends bekommen.

Bis zu 70 % unserer Courtage

Ihr Kunde schließt bei uns zum Einheitstarif ab — 1,9 % je Seite, wie jeder unserer Kunden. Von dieser Courtage gehen 70 % an Sie, wenn Sie Ihre Seite vor Ort aktiv mitbetreuen (Leistungskatalog), und 50 % bei reiner Zuführung. Abwicklung, Käufer-Datenbank, Marketing und Prozesssteuerung übernehmen wir.

Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde — dauerhaft

Jeder Kunde, den Sie uns über Ihren persönlichen Link zuführen, wird Ihnen dauerhaft und ohne zeitliche Begrenzung zugerechnet. Auch bei einem späteren Zweit- oder Folgegeschäft. Vertraglich zugesichert, technisch abgesichert. Und im Partnerbereich sehen Sie jederzeit den Live-Status Ihrer Kunden.

Keine Kannibalisierung

Ein Preis für alle: Es gibt kein günstigeres „Direkt-Angebot", an das Sie Ihren Kunden verlieren könnten — er zahlt bei uns immer denselben Tarif. Und jede Transaktion aus Ihrer Zuführung wird dauerhaft nach Ihrem Split abgerechnet. Sie verlieren keinen Kunden an uns. Nie.

So funktioniert’s

In fünf Schritten zur Zusatzprovision.

  1. Rahmenvertrag

    Einmalig: DSGVO-konformer Rahmenvertrag zwischen Ihnen und uns. Regelt Splits, Kundenschutz, Compliance. Ihre § 34c-Erlaubnis vorausgesetzt.

  2. Ihr Partner-Link

    Sie erhalten einen persönlichen Einladungslink mit Attributionscode. Diesen geben Sie an Kunden weiter, die Sie nicht selbst bedienen können oder wollen.

  3. Kundenvertrag zum Einheitstarif

    Ihr Kunde schließt bei uns zum Einsneun-Tarif ab — 1,9 % je Seite, fällig erst beim Notar. Diese Courtage ist die Basis für Ihren Anteil.

  4. Einzelabrede & Abwicklung

    Digitale Einzelabrede je Kunde bestätigt Split und Attribution. Ab hier übernehmen wir: Datenbank-Match, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung, Notarvorbereitung — auf Wunsch bleiben Sie eingebunden.

  5. Auszahlung beim Notar

    Nach Geldeingang unserer Courtage erhalten Sie Ihren Anteil. Kein Verkauf, keine Vergütung — aber auch kein Aufwand, kein Risiko.

Für welche Kunden das lohnt

Ihre schlafende Kartei wird zum Zusatzumsatz.

Jeder Makler hat sie: Kunden, die im eigenen Betrieb nicht bedient werden können. Genau die führen Sie uns zu — und verdienen daran mit, statt sie ziehen zu lassen.

Käufer, für die Sie kein passendes Objekt haben+ Zusatzprovision
Verkäufer außerhalb Ihres Kerngebiets+ Zusatzprovision
Anfragen, die aus Kapazitätsgründen liegen bleiben+ Zusatzprovision
Interessenten für Objektarten, die Sie nicht bearbeiten+ Zusatzprovision
Kunden aus Nachlass, die Diskretion wünschen+ Zusatzprovision

Sie geben nur ab, was Sie ohnehin nicht bedienen — und verdienen an Kunden, die bisher einfach weg waren.

Unser Versprechen an Sie

Fünf Partner-Zusagen. Vertraglich verankert.

  • Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde — dauerhafte Zurechnung, ohne Zeitgrenze
  • Live-Status: Sie sehen jederzeit, wo Ihr Kunde im Prozess steht
  • Transparente Abrechnung nach jedem Notartermin
  • Keine Direktansprache Ihres Kunden ohne Ihre Freigabe
  • Kündigung 3 Monate zum Quartalsende — Bestandsschutz für offene Fälle
Constantin — Portrait

Wer dahintersteht

Ein Makler aus der Region — mit einem offenen Preisschild.

Wir sind ein Team aus dem Rhein-Ruhr-Raum mit 15 Jahren Erfahrung rund um Immobilien. Wir haben KäuferKreis gegründet, weil die Provisionen in Deutschland zu den höchsten der Welt gehören — und weil es besser geht: digital, transparent, fair. Gebaut haben wir dieses Portal vom Käufer aus — verdienen tun wir an beiden Seiten gleich viel, und genau das steht hier offen.

Häufige Fragen

Klare Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Warum „für Käufer gebaut" — Sie sind doch Makler für beide Seiten?
Stimmt, und genau das legen wir offen: Rechtlich vermitteln wir für beide Seiten, mit gesetzlich identischer Provision (§ 656c BGB). Gebaut haben wir das Erlebnis aber vom Käufer aus — Suchprofil zuerst, Erstzugriff, Beratung inklusive. Davon profitieren beide: Verkäufer erreichen ernsthafte, geprüfte Käufer.
Wie können 1,9 % funktionieren, wenn andere 3,57 % nehmen?
Weil unsere Kosten anders sind: Bewertung, Exposé, Matching, Anfragen und Abwicklung laufen digital und KI-gestützt. Besichtigung, Verhandlung und Übergabe vor Ort sind dabei keine Zusatzpakete, sondern Teil derselben Formel: die Plattform kostet nichts, der Erfolg kostet 1,9 %. Nur echte Fremdkosten (z. B. Energieausweis) reichen wir zum Selbstkostenpreis durch — im Tarif enthalten.
Gibt es versteckte Kosten oder Zusatzpakete?
Nein. Besichtigungsbegleitung, Kaufpreis-Einschätzung, Verhandlungs- und Notar-Beratung sind inklusive — es gibt nichts zu buchen. Nur echte Fremdkosten (z. B. Energieausweis, Premium-Fotos) reichen wir 1:1 zum Selbstkostenpreis durch, immer mit Beleg und vorab benannt.
Wer zahlt was?
Verkäufer und Käufer zahlen je 1,9 % inkl. MwSt. — immer gleich viel, fällig erst bei notarieller Beurkundung. Kein Verkauf, kein Kauf? Dann 0 € — ohne Ausnahme.
Was zahlt mein Kunde, wenn ich ihn zuführe?
Ein Preis für alle: Ihr Kunde schließt zum selben Einheitstarif ab wie jeder unserer Kunden (1,9 % je Seite inkl. MwSt.). Das ist Ihr Verkaufsargument beim Kunden — und Ihre Sicherheit: Es gibt kein günstigeres Direktangebot, mit dem wir Sie unterbieten könnten. Sie erhalten 50–70 % unserer Courtage als Partneranteil.
Was passiert, wenn der Kunde später ein zweites Objekt kauft oder verkauft?
Auch dann ist der Kunde Ihnen zugerechnet — die Zurechnung gilt dauerhaft, ohne zeitliche Begrenzung. Jede weitere Transaktion läuft nach der ursprünglichen Split-Vereinbarung. Vertraglich zugesichert.
Kann sich mein Kunde nicht einfach direkt bei Ihnen registrieren?
Rechtlich behält der Kunde selbstverständlich sein DSGVO-Recht, sich neu zu registrieren. Aber: Wir sind Ihnen gegenüber vertraglich verpflichtet, jede Transaktion mit einem von Ihnen zugeführten Kunden nach Ihrer Split-Vereinbarung abzurechnen — auch wenn er sich später separat einträgt. Zusätzlich technischer Schutz durch Attributions-Code und E-Mail-/Telefonabgleich.
50/50 oder 70/30 — wonach richtet sich das?
Nach Ihrer Rolle: 70/30 bei aktiver Mitbetreuung Ihrer Seite laut Leistungskatalog (z. B. Besichtigungen durchführen, Vor-Ort-Termine, Übergabe), 50/50 bei reiner Zuführung, wenn wir die komplette Abwicklung übernehmen. Die Wahl treffen Sie je Einzelfall in der digitalen Einzelabrede.
Was sehe ich von meinem zugeführten Kunden?
Sie erhalten einen Betrachter-Zugang: Im Partnerbereich sehen Sie live die Meilensteine Ihrer zugeführten Kunden — registriert, Vereinbarung bestätigt, im Matching, Besichtigung, Verhandlung, Notartermin, beurkundet. Zusätzlich ein Aktivitätsprotokoll — ohne Inhalte, ohne Dokumente, ohne Bonitäts- oder Finanzierungsdaten. Ihr Kunde willigt bei der Registrierung in diese Status-Einsicht ein (jederzeit widerruflich).
Wie funktioniert das DSGVO-konform?
Sie übergeben uns keine Kundendaten — Ihr Kunde registriert sich selbst über Ihren persönlichen Einladungslink und willigt selbst ein. Ein Attributionscode sichert Ihnen die Zuordnung. Nur in Ausnahmefällen (z. B. ältere Kunden ohne Digitalzugang) ist eine dokumentierte Direktübergabe möglich.
Wann und wie werde ich bezahlt?
Ihr Anteil ist fällig, sobald unsere Courtage vom Kunden eingegangen ist — typischerweise wenige Tage nach dem Notartermin. Sie erhalten eine transparente Abrechnung mit allen Positionen. Kein Verkauf, keine Vergütung.
Muss ich Exklusivpartner werden?
Nein. Es gibt keine Ausschließlichkeitsbindung — Sie entscheiden je Kunde, ob Sie ihn zuführen oder selbst bedienen.
Wie lange läuft der Vertrag?
Unbefristet, mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Quartalsende. Angebahnte Einzelfälle genießen 6 Monate Bestandsschutz — angefangene Vermarktungen laufen also sicher zu Ende.

Jetzt starten

Zwei Minuten. Kostenlos. Unverbindlich.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück und schicken Ihnen den Rahmenvertrag zur Prüfung.

Partner werden — unverbindliches Erstgespräch

* Angebot und Reichweite unserer Datenbank befinden sich im Aufbau; live sichtbare Zahlen finden Sie im Partner-Bereich nach Vertragsabschluss. Regionaler Schwerpunkt Rhein-Ruhr, Aufnahme weiterer Regionen laufend.

Partneranteil: 50 % unserer Courtage bei reiner Zuführung, 70 % bei aktiver Mitbetreuung gemäß Leistungskatalog (Anlage zum Rahmenvertrag) — Basis ist unser Einheitstarif von 1,9 % inkl. MwSt. je Seite, den jeder Kunde zahlt, fällig erst bei notarieller Beurkundung. Kunden-Zurechnung an den zuführenden Partner ohne zeitliche Begrenzung; Kunden behalten selbstverständlich ihre gesetzlichen Rechte (u. a. DSGVO). Details im Rahmenvertrag.